Rechtsprechung
BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen für die Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage - Vorliegen der Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage im Sinne des § 10 Abs. 3 S. 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) - Verrechnung von Aufwendungen für die Errichtung einer neuen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96
Abwasserabgabe - Ausnahme von der Abgabepflicht - Verrechnung mit Investitionen …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99
Für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist dabei nicht der Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen, sondern derjenige der tatsächlichen Inbetriebnahme der neuen Anlage maßgeblich (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1).Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
- BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99
Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (…vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
- VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330
Umfang des Verrechnungsanspruchs nach § 10 Abs. 4 AbwAG
Die in § 10 Abs. 3 bis 5 AbwAG eröffneten Möglichkeiten einer Reduzierung von Abwasserabgaben stellen Ausnahmen von dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 AbwAG normierten Verursacherprinzip dar (vgl. BVerwG vom 31. Mai 1999, DVBl 1999, 1654/1655; vom 1. Juni 1999, 8 B 71/99, juris Nr. WBRE410005685). - BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der Vorschrift des § 10 Abs. 3 AbwAG entschieden hat, handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Privilegierungstatbestand, bei dessen Ausgestaltung dem Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum zukommt, der ihn nicht dazu verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 8 B 84.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4). - VG Halle, 06.06.2011 - 4 A 138/10
Verrechnung der Investitionen in das Kanalnetz mit der Abwasserabgabe für …
Erst recht verpflichtet der Gleichheitsgrundsatz den Gesetzgeber nicht, ohne Rücksicht auf die Praktikabilität der Gesetzesanwendung, die ohnedies sehr differenzierten Regelungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 - juris und vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 71.99 - juris).